Die gesetzliche Grundlage

Eine Hand hält ein Paragraphenzeichen in die Sonne

Am 1. Januar 2000 traten das Dekret der Wallonischen Region vom 6. Mai 1999 sowie das Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. Mai 1999 in Kraft. Diese Dekrete regeln die Übertragung der Kompetenz für die Ausgrabungen an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Demnach übt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Befugnis der Ausgrabungen seit dem 1. Januar 2000 aus.

2008 ist die Denkmalschutz- und Archäologiegesetzgebung vollständig überarbeitet worden: Das neue Gesetz ist auf die Bedürfnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugeschnitten und trägt aktuellen internationalen Entwicklungen des Denkmalschutzes und der Archäologie Rechnung. Das Parlament verabschiedete das Dekret über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und historischen Kulturlandschaften sowie über Ausgrabungen. Es trat am 1. Januar 2009 in Kraft und wurde am 1. April 2018 umfangreich reformiert. Hobbyforscher können seit 2020 legal mit Metallsuchgeräten auf die Suche gehen.

Neben den wichtigen Aspekten des Denkmalschutzes gilt auch das oben erwähnte Dekret als gesetzliche Grundlage für die Archäologie in Ostbelgien. Es beinhaltet:

  • archäologische Schutzkarte
  • Durchführung von archäologischen Prospektionen, Sondierungen oder Ausgrabungen
  • Metallsuche als Hobbyforschung: Genehmigungsverfahren, Rechte und Pflichten des Antragstellers
  • archäologische Sondierungen und Ausgrabungen im öffentlichen Interesse
  • Zufallsfunde und Meldepflicht
  • Entschädigungsgrundsätze bei Baustopp oder bei einer Nutzung im öffentlichen Interesse
  • Maßnahmen bei Verstoß gegen das Denkmalschutzdekret