Metallsucher in Ostbelgien?

Das sogenannte Sondeln ist ohne Genehmigung in Ostbelgien nicht gestattet. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Genehmigung erhalten und was sie beinhaltet.

Eine Genehmigung wie und wozu?

Jemand sucht mit einem Metalldetektor eine Wiese ab und in der Hand hält er einen Spaten.

Die Genehmigung zur Metalldetektion ist in Ostbelgien kostenlos. Sie ist ein Jahr gültig und kann beliebig oft verlängert werden. Das Antragsformular finden Sie unter „Mehr zum Thema“.

Diese neue Gesetzgebung zielt darauf ab, eine Zusammenarbeit zwischen Metallsuchern und archäologischen Behörden aufzubauen. Damit möchte man die Kenntnisse über das noch im Boden von Ostbelgien verborgene Kulturerbe erweitern.

Zunächst ist für jeden Antragsteller ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Dienst des Ministeriums gesetzlich vorgesehen. Das ist die Möglichkeit:

  • sich kennenzulernen
  • über das Projekt des Antragstellers auszutauschen
  • die an die Metalldetektion gebundenen Rechte und Pflichten zu besprechen

Ein Hobby mit Verantwortung

Wenn die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Metallsuche genehmigt hat, müssen Sie folgende Regeln stets beachten:

  • Sie werden mit potenziellen archäologischen Gütern umgehen. Deren Wert für die Wissenschaft muss abgeschätzt werden. Dazu müssen Sie Ihre Funde mit geographischen Koordinaten innerhalb von sieben Kalendertagen beim Archäologischen Dienst des Ministeriums melden. Die Funde werden dokumentiert und die Fundorte in die archäologische Karte eingetragen. Die Objekte dürfen ohne Genehmigung der Regierung weder verkauft werden noch die Deutschsprachige Gemeinschaft verlassen.
  • Nachdem die Genehmigung abgelaufen ist, müssen Sie einen kurzen Abschlussbericht verfassen. Die Dokumentvorlage finden Sie unter „Mehr zum Thema“.
  • Die Metalldetektion ist auf folgenden Parzellen verboten:
    • denkmalgeschützte Güter und ihr Schutzbereich
    • Parzellen, die archäologisch untersucht werden
    • Parzellen, die auf der archäologischen Schutzkarte eingetragen sind
  • Sie werden Privatgrundstücke betreten. Dies kann nur mit dem Einverständnis des Eigentümers geschehen. Den ausgegrabenen Müll müssen Sie sachgerecht entsorgt und die Löcher wieder verschließen, ganz nach dem Motto: „Keine Spuren von der Suche hinterlassen“. Das Eigentumsverhältnis der ausgegrabenen Objekte muss mit dem Eigentümer des Geländes geklärt werden.
  • Den Boden systematisch nach Metallobjekten zu durchsuchen, bringt manchmal gefährliche Überraschungen mit sich. In der Tat stoßen noch heutzutage zahlreiche Sondengänger in ganz Europa auf Munition, Granaten oder Bomben aus den beiden Weltkriegen. Solche Funde sind in Ostbelgien keineswegs ausgeschlossen! Sie müssen diese Funde unmittelbar bei der Polizei melden. Sie dürfen sie auf keinen Fall bewegen oder berühren.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Genehmigung beantragen möchten, können Sie den für die Archäologie zuständigen Dienst telefonisch oder per E-Mail erreichen.