Sie planen ein archäologisches Forschungsprojekt in Ostbelgien?

Ein Mann setzt einen Stempel auf ein Dokument.

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung. Antragsteller dürfen nach Genehmigung archäologische Prospektionen, Sondierungen oder Ausgrabungen in Ostbelgien durchführen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Universitäten
  • Vereine
  • freiberufliche Archäologen
  • internationale Organisationen

Dank der Genehmigungspflicht kann das Ministerium den Erhalt der Bodendenkmäler sowie die Qualität der archäologischen Projekte, die nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt werden müssen, garantieren. Als Grundlage dient Artikel 26 des Denkmalschutzdekrets.

Was bedeutet das?

Es müssen zum Beispiel präzise Informationen über nachfolgende Punkte geliefert werden:

  • Baustellenorganisation
  • Rückversetzung der Parzellen
  • technische Ausstattung
  • Qualifikation der Grabungsleitung
  • angewandte Dokumentations- und Fundbearbeitungsmethode

Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf den Eigentumsverhältnissen und der Aufbewahrung der eventuellen Funde, damit diese für die zukünftigen Generationen erhalten und zugänglich bleiben.

Während eines Genehmigungsverfahrens übernimmt der für die Archäologie zuständige Dienst eine Aufsichtsfunktion.

Sie haben Fragen oder möchten eine Genehmigung beantragen?

Kontaktieren Sie entweder Frau Audrey Olbertz oder Herrn Ralph Cüpper telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktangaben sowie das Antragsformular finden Sie unter „Mehr zum Thema“.