Typologie Schule
Jahrhundert19. Jahrhundert
Schutzstatusgeschütztes Denkmal
Datum der Unterschutzstellung26.03.2020
KurzbeschreibungGesellschaftspolitisches Zeitzeugnis
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wuchsen Gewerbe und Industrie in Eupen sprunghaft an. Somit waren auch Schuleinrichtungen für die Kinder der wachsenden Arbeiterschaft erforderlich. Absicht war nicht zuletzt die Entlastung und Freistellung der arbeitenden Bevölkerung von Betreuungsaufgaben. Schulbaurichtlinien ordneten die Anzahl der Schulklassen und deren Größe sowie Anzahl und Größe der Fenster zur ausreichenden Belichtung und Belüftung an.
Die ehemalige Mädchenschule in Eupen gibt Auskunft über Anspruch und Verpflichtung der Bauherren seinerzeit, die oft nicht ohne Selbstzweck die Notwendigkeit gemeinnütziger Leistungen und erzieherischen Maßnahmen erkannten. Das Objekt ist somit auch ein Zeugnis gesellschaftspolitischer Bauvorhaben zur Verbesserung der Lebensumstände und Zukunftsaussichten der Jugend zur damaligen Zeit.
BeschreibungArchitekturgeschichtliches Denkmal
Die Preußische Regierung setzte beim Bau ihrer öffentlichen Gebäude einen durchgängig einheitlichen Standard und eine unverwechselbare Architektursprache durch. Für die Planung von Schulgebäuden legte sie detaillierte Regeln auf. Obligatorisch war die Verwendung regionaltypischer Baumaterialien.
Auch die ehemalige Mädchenschule in Eupen weist alle architektonischen Merkmale dieser Bauepoche auf und ist ein anschauliches Architekturzeugnis des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Die baulichen Veränderungen, die im nachfolgenden Jahrhundert im Zuge von schulischen Erfordernissen notwendig waren, vermitteln überdies die signifikante Entwicklung in der Architektursprache. Sie sind heute an der Schauseite und in der inneren Struktur sichtbar.
Städtebauliches Highlight
Am ursprünglichen Baukörper sowie am erweiterten Bau der 1920er-Jahre wurde von den Planern stets auf die Erhaltung der vier aufwendig gestalteten Seiten des Gebäudes Wert gelegt. Insbesondere seine Lage an einem Dreiecksplatz spricht für die planerische Absicht, das stattliche Gebäude mit seiner bemerkenswerten Fassade als Blickfang im Stadtbild zu platzieren. Auch wenn das Gebäude aktuell leer steht, wird es diesem Anspruch noch heute gerecht. In Zukunft soll das Gebäude nach entsprechenden Umbaumaßnahmen einer neuen Zweckbestimmung zugeführt werden.