Denkmalschutz: Antrag stellen jetzt einfacher Bisher brauchten Sie als Antragsteller zwei Genehmigungen. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Raumordnung zuständig, womit Sie nur noch eine einzige Genehmigung benötigen.
Denkmalgenehmigung Die so genannte Denkmalgenehmigung beantragen Sie mit einem Formular. Sie können das Formular telefonisch im Ministerium bestellen oder hier herunterladen. Auch bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie auf Anfrage ein Formular.
Baugenehmigung Wenn Sie Arbeiten durchführen möchten, die städtebaulich relevant sind, benötigen Sie eine Städtebaugenehmigung. Diese berücksichtigt bereits den denkmalrelevanten Aspekt der Arbeiten.