Restaurierungszuschuss
Wenn Ihr Eigentum als Denkmal, Ensemble oder Landschaft endgültig geschützt ist, können Sie für Instandsetzungsarbeiten an den geschützten Teilen einen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss kann - außer bei dringenden Maßnahmen – alle zwei Jahre beantragt werden. Bei vorläufig geschützten Denkmälern, Ensembles und Landschaften ist eine Bezuschussung nur möglich, wenn das Vorhaben dringend notwendig ist, um die Substanz zu erhalten.
Zuschüsse für Privatpersonen
Zuschüsse für juristische Personen