Kulturförderung

Startschuss für die Kulturförderung und neue Antragsfrist für Stipendien

Ab sofort können Sie Unterstützung für Ihre besonderen Kulturprojekte, Stipendien und die Literaturförderung beantragen. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober. Erfahren Sie hier, wie Sie jetzt Ihren Antrag stellen können!

Stipendien

Die Antragsfrist für die Stipendien hat sich in diesem Jahr geändert! Sie müssen Ihren Antrag auf ein Stipendium nun bis zum 31. Oktober einreichen, wenn das Projekt in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres starten soll. Für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte des Antragsjahres beginnen sollen, endet die Antragsfrist am 31. März.

Sie können ein Stipendium für die Ausarbeitung eines Kunst- oder Kulturprojekts beantragen. Projekte aus allen Kunstsparten können eingereicht werden. Alle Details erfahren Sie über den weiterführenden Link "Stipendien für Künstler". Den Link finden Sie auf dieser Seite unter "Mehr zum Thema". 

Ihr Kulturprojekt ist schon fertig und wird noch präsentiert? Dann ist ein Antrag auf Förderung für ein besonderes Kulturprojekt die bessere Option.

Förderung besonderer Kulturprojekte

Sie haben eine Idee für ein besonderes Kunst- oder Kulturprojekt, das in der ersten Jahreshälfte 2024 stattfindet? Dann reichen Sie noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Förderung eines besonderen Kulturprojekts ein. Projekte aus allen Kunstsparten können eingereicht werden.

Schwarze Frau in gelbem Pulli steht halb verdeckt hinter einer Staffelei mit Pinsel und Farbpalette in der Hand und lächelt.

Der Zuschuss kann maximal 50 Prozent der annehmbaren Ausgaben betragen. Im Antragsformular finden Sie genauere Infos, welche Ausgaben annehmbar sind. Über dem weiterführenden Link „Kulturprojekte“ unter „Mehr zum Thema“ finden Sie alle weiteren Informationen zur Förderung. Dort steht Ihnen auch das Antragsformular als Download zur Verfügung.

Literaturförderung

Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützt Autorinnen und Autoren bei der Veröffentlichung ihrer literarischen Werke. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Romane, Gedichtbände oder eine andere Form der Literatur handelt. Periodika können allerdings nicht über die Literaturförderung finanziert werden.

Auch hier müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31. Oktober vor der geplanten Veröffentlichung stellen. Bereist veröffentlichte Werke können nicht bezuschusst werden.

Alle weiteren Infos, Bedingungen sowie das einzureichende Formular finden Sie über den weiterführenden Link „Literaturförderung“ unter „Mehr zum Thema“.

Was geschieht nach Einreichen des Antrags?

Falls Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie nach Abschluss Ihres Projekts oder nach Ihrer Literaturveröffentlichung ein Abschlussbericht und die Zahlungsbelege einreichen. Bei den Veröffentlichungen müssen Sie zudem Ihr literarisches Werk einreichen.

Falls diese Unterlagen nicht spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts eingereicht worden sind, muss der Vorschuss zurückgefordert werden!